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V E R F A S S U N G des Bundes der Baptistengemeinden in Österreich I. Name und Grundsätze § 1: Die Religionsgemeinschaft der Baptisten in Österreich ist eine evangelische Freikirche. Sie führt den Namen „Bund der Baptistengemeinden in Österreich“ § 2: (1) Die im Bund der Baptistengemeinden in Österreich vereinigten Gemeinden bekennen sich zu Jesus Christus als dem Herrn und Erlöser der Welt gemäß der Heiligen Schrift, der Grundlage ihres Glaubens, Denkens und Handelns. Sie verstehen sich als zugehörig zum universalen Leib Christi und sehen ihre Aufgabe in der Ausbreitung des Evangeliums von Jesus Christus durch Zeugnis und Dienst unter anderem
- durch Erhalt und Ausbau des Gemeinschafts- und Sozialwerkes der Baptisten in Österreich;
(2) Das Prinzip der selbständigen Ortsgemeinde (örtliche Teilbereiche gemäß § 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl. I Nr.19/1998 ) zählt zu den wichtigsten Grundsätzen der baptistischen Glaubenslehre (3) Die einzelnen örtlichen Baptistengemeinden ordnen und verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbständig, d.h. sie sind berechtigt, selbständig für alle oder für einzelne ihrer Mitglieder allgemein oder im Einzelfall verbindliche Anordnungen zu treffen, die innere Angelegenheiten zum Gegenstand haben. Nähere Einzelheiten hiezu sind im Grundsatzpapier „Selbständigkeit einer Baptistengemeinde“ (Anhang 2 der Verfassung) festgelegt. … weiter bitte hier lesen: Verfassung als pdf |